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Channel: Mandatsmitteilungen – Orth Kluth Rechtsanwälte
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Photovoltaik-Anlage auf einer Galopprennbahn ist voll vergütungsfähig – Sol Circus ist vor dem BGH mit Orth Kluth erfolgreich

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Die Firma Sol Circus I Solar GmbH & Co KG betreibt im Innenbereich der Dresdner Galopprennbahn eine großflächige Photovoltaikanlage. Nach § 32 EEG 2009 hängt die Vergütungsfähigkeit der PV-Anlage maßgeblich davon ab, ob sie auf einer „baulichen Anlage“ im Sinne des Gesetzes errichtet wurde oder nicht. Das hat der BGH mit Urteil vom 17. Juli 2013 – Az.: VIII ZR 308/12 – nun bejaht.

Der zuständige Netzbetreiber DREWAG, in dessen Netz die Anlage ihre erzeugte Energie einspeist, muss die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung nur zahlen, wenn der Innenbereich der Galopprennbahn – der faktisch eine grüne Wiese darstellt – als bauliche Anlage zu qualifizieren ist.

Das aber stand zwischen den Parteien in Streit. Das LG Dresden hat in erster Instanz den Innenbereich der Galopprennbahn als bauliche Anlage qualifiziert. Das OLG Dresden ist dem nicht gefolgt. Es hat den Begriff der baulichen Anlage vielmehr eng ausgelegt und versteht das EEG so, dass PV-Anlagen dann nicht vergütungsfähig sein sollen, wenn sie auf ökologisch wertvollen Flächen errichtet sind. Auch wenn diese Flächen bauordnungsrechtlich vielleicht als bauliche Anlage zu qualifizieren sein sollten, sei der Begriff der baulichen Anlage im EEG anders zu verstehen.

Der BGH hat sich mit Urteil vom 17. Juli 2013 – Az.: VIII ZR 308/12, dessen Entscheidungsgründe nunmehr veröffentlich wurden, jedoch der ersten Instanz angeschlossen. Der Begriff der baulichen Anlage im EEG könne nicht anders interpretiert werden, als der im Landesbaurecht bekannte und verwendete Begriff der baulichen Anlage. Das habe der Gesetzgeber bereits in der Gesetzesbegründung so vorgesehen. Anhaltspunkte für ein abweichendes Verständnis gebe es gerade nicht, so der BGH in seiner Entscheidung.

Danach war der Innenbereich der Galopprennbahn als Bestandteil der Gesamtanlage Galopprennbahn zu bewerten und die Galopprennbahn insgesamt als „bauliche Anlage“. Die PV-Anlage der Sol Circus ist damit voll vergütungsfähig. Die prognostizierte Einspeisevergütung beträgt nun über die Lebensdauer der Anlage rechtssicher mehrere Millionen Euro. Im Fall eines Unterliegens hätte die Anlage kaum kostendeckend betrieben werden können.

Orth Kluth Rechtsanwälte (Dr. Michael Sitsen) hat die Sol Circus in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beraten. Die Prozessführung hatte Dr. Achim von Winterfeld als BGH-Anwalt inne.

Ob die Nutzung von solchen Flächen für PV-Anlagen angesichts der aktuellen Entwicklungen bei der Höhe der Einspeisevergütung eine Zukunft hat, wird man im Einzelfall unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten genau zu prüfen haben.


Wettbewerber erzwingen mit Orth Kluth Marktöffnung bei der Stromversorgung auf der Schiene – Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn mit weitreichenden Verpflichtungszusagen abgeschlossen

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Pressemitteilung
Berlin, den 2. Januar 2014

Die EU-Kommission hat am 18. Dezember 2013 ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn abgeschlossen, nachdem diese weitreichende Verpflichtungszusagen zu Gunsten ihrer Wettbewerber abgegeben hat (siehe auch die Pressemitteilung der EU-Kommission unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1289_de.htm).

Dem Verfahren zu Grunde lag die vorläufige Einschätzung der EU-Kommission, dass die Deutsche Bahn ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für die Bahnstromversorgung in Deutschland unter Verletzung des Artikels 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) missbräuchlich ausgenutzt hat. Im Kern richtete sich der Angriff dabei auf die von der Deutschen Bahn praktizierte Rabattpolitik beim Bahnstrom. Die Wettbewerber der Deutschen Bahn beklagen bereits seit Jahren die diskriminierende Wirkung der Bahnstromrabatte, welche nur die größeren Abnehmer von Bahnstrom, und damit de facto ausschließlich die Verkehrsgesellschaften der Deutschen Bahn, erhalten. Nachdem das OLG Frankfurt allerdings am 19. September 2006 entschieden hatte, dass die Bahnstromrabatte mit dem deutschen Kartellrecht vereinbar sind, hatte es zunächst keine weiteren bekannt gewordenen juristischen Angriffe gegeben.

In der Folgezeit legten mehrere Vereinigungen von Wettbewerbern der Deutschen Bahn allerdings bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bahnstromrabatte unter Verweis auf eine Verletzung des EU-Kartellrechts ein. Die EU-Kommission untersuchte daraufhin am 29. März 2011 unangekündigt Geschäftsräume der Konzernzentrale der Deutschen Bahn in Berlin, der Zentrale der Güterverkehrsgesellschaft DB Schenker Rail GmbH in Mainz sowie der Zentrale der DB Energie GmbH in Frankfurt; die dagegen gerichtete Klage der Deutschen Bahn blieb vor dem Europäischen Gericht erfolglos. Im Juni 2012 eröffnete die EU-Kommission dann förmlich das Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn.

Um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, bot die Deutsche Bahn einen Katalog von Verpflichtungszusagen an, die im Laufe des Verfahrens an die Ergebnisse eines durchgeführten Markttests, bei dem neben den Beschwerdeführern auch andere Marktteilnehmer angehört wurden, abgeändert wurden. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2013 hat die EU-Kommission nun die endgültige Fassung der Verpflichtungszusagen akzeptiert und für bindend erklärt und das Verfahren damit zum Abschluss gebracht. Kern der Verpflichtungszusagen ist die Einführung eines neuen Bahnstrompreissystems zum 1. Juli 2014, das auf jegliche Strompreisrabatte verzichtet. Zudem zahlt die Deutsche Bahn ihren Wettbewerbern einmalig einen Betrag von 4% der Netto-Stromkosten der letzten 12 Monate.

Darüber hinaus sehen die Verpflichtungszusagen wichtige Maßnahmen zur Marktöffnung beim Bahnstrom vor. Zwar hatte die Bundesnetzagentur die DB Energie GmbH bereits mit Entscheidung vom 18. Dezember 2008 verpflichtet, Drittanbietern von Bahnstrom ihre Netze zu regulierten Konditionen zu öffnen (bestätigt durch BGH, Urt. v. 9. November 2010). Einem echten Wettbewerb der Bahnstromanbieter standen jedoch diverse Hindernisse entgegen, u.a. eine Verschiebung der effektiven Netzöffnung aus technischen Gründen sowie langlaufende Bezugsverträge der DB Energie GmbH mit den privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Nach den nunmehr verbindlich gewordenen Verpflichtungszusagen muss die DB Energie GmbH ab dem 1. Juli 2014 Zugang zu ihrem Bahnstromnetz gewähren, Kündigungsrechte für die Langfristverträge einräumen und weitere Maßnahmen zur Ermöglichung eines Bahnstromwettbewerbs treffen. Die Kommission wird die Umsetzung der Verpflichtungen mit Hilfe eines Treuhänders beobachten.

Das Verfahren hat in der Tagespresse erhebliche Aufmerksamkeit erzielt (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bahnstrom-eu-kartellverfahren-gegen-deutsche-bahn-11784030.html; http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/strompreise-eu-eroeffnet-kartellverfahren-gegen-die-bahn/6745326.html; http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/zur-abwendung-des-eu-verfahrens-bahn-will-neues-strom-preissystem/8642860.html).

Die DB Energie GmbH ist nach eigenen Angaben der fünftgrößte Energieversorger in Deutschland.


Orth Kluth hat die Beschwerdeführer vor der EU-Kommission von der Beschwerde bis über die Stellungnahmen zu den Verpflichtungszusagen in dem gesamten Verfahren vertreten.

Berater auf Seiten Orth Kluth Rechtsanwälte: Dr. Anselm Grün, Berlin (Partner), Dr. Thomas Tobias Hennig, LL.M., Berlin (Associate), Prof. Dr. Patrick Ostendorf, LL.M. (Of Counsel).

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Anselm Grün
Friedrichstraße 186
10117 Berlin
Tel.: + 49 (0)30 206 09 70 – 0
Fax: + 49 (0)30 206 09 70 – 29
anselm.gruen@orthkluth.com

Orth Kluth holt für bofrost* schwedische bofrost-Internetdomain

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Dr. Philipp Mels und Elisaveta Breckheimer können für bofrost* internationalen Domainstreit außergerichtlich erfolgreich beenden

Die schwedische Firma Hemfisk hatte die schwedische Internetdomain www.bofrost.se erworben und diese zur Weiterleitung auf ihre eigene Website www.hemfisk.se genutzt. Hierauf mahnte Orth Kluth die Firma Hemfik für die bofrost* Dienstleitungsgesellschaft und die Boquoi Handels oHG ab und verlangte die Überlassung der Internetdomain und die Unterlassung jedweder weiteren Nutzung der Domain. In der in englischer und schwedischer Sprache geführten Auseinandersetzung konnte Orth Kluth die Firma Hemfisk außergerichtlich dazu bringen, die Domain www.bofrost.se auf die Boquoi Handels oHG zu übertragen.

Tätig für die Boquoi Handels oHG und die bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co. KG bei Orth Kluth Rechtsanwälte waren Dr. Philipp Mels und Elisaveta Breckheimer.

Orth Kluth berät die Hemoteq AG beim Verkauf der Leufen Medical GmbH

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Die Hemoteq AG, der führende Entwickler und Hersteller kundenindividueller Beschichtungen für Medizinprodukte, hat Ihre Beteiligung an der Leufen Medical GmbH verkauft. Erwerberin der Leufen Medical GmbH ist die bess Aktiengesellschaft, ein Familienunternehmen, welches sich an Unternehmen der Medizintechnik beteiligt und aktiv managt.

Die Leufen Medical GmbH wurde im Jahre 2003 gegründet. Das Aachener Medizintechnikunternehmen ist – gemeinsam mit Ihrer französischen Tochtergesellschaft, der Leufen Medical S.à r.l., Hersteller hochwertiger selbst expandierender Stents für die Gastroenterologie und die Pneumologie.

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Orth Kluth hat den gesamten Verkaufsprozess betreut. Die bess AG wurde durch RBS Roever Broenner Susat (RA Dr. Daniel Ruppelt, RA Stb. Siegfried Glutsch, WP’in B. Grothe) vertreten.

Berater Orth Kluth: Dr. Kai-Michael König (Federführung, Corporate/M&A), Boris Körner (Corporate/M&A), Associates: Tim Christian Giesselmann (Corporate/M&A), Andreas Broich (Handels- und Vertragsrecht)

Orth Kluth berät QBE Insurance (Europe) Ltd. bei Abwicklung eines Avalportfolios in der Insolvenz der P & S Werften GmbH

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Die QBE Insurance (Europe) Ltd., Teil der weltweit tätigen, australischen QBE-Versicherungsgruppe, hatte mit der P+S Werften GmbH, Stralsund, einen Kautionsversicherungsvertrag geschlossen und auf dessen Grundlage verschiedene Bankgarantien zur Besicherung von Ansprüchen der ausländischen Auftraggeber der P+S Werften GmbH aus Schiffsbauverträgen mit einem Gesamtvolumen im gehobenen zweistelligen Millionenbereich gestellt.

Nachdem die P+S Werften GmbH am 29. August 2012 Insolvenzantrag stellte, beriet Orth Kluth die QBE Insurance (Europe) Ltd. umfassend zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen und vertrat die QBE Insurance (Europe) Ltd. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Daneben betreute Orth Kluth umfassend im Wege des juristischen Avalmanagements die von der QBE Insurance (Europe) Ltd. gestellten Garantien und vertrat die QBE Insurance (Europe) Ltd. gegenüber den jeweiligen Begünstigten. Ebenso beriet Orth Kluth umfassend bei Inanspruchnahme und Abwicklung der gewährten Rückbürgschaften.

Berater Orth Kluth:Boris Körner (Finance, Federführung), Dr. Frank Wältermann (Insolvenzrecht), Timo Nossek (Bau- und Anlagenbaurecht); Associate: Tim Christian Giesselmann (Finance)

Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland – Kommission um Dieter Posch legt Ergebnis vor

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Vertreter des Bundes, der Länder und der Wirtschaft haben unter der Leitung von Dieter Posch MdL eine Kommission gebildet, um Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland zu formulieren. Es wurden die Fragen formuliert und diskutiert, die nach Auffassung der Kommissionsmitglieder in einem Luftverkehrskonzept beantwortet werden sollten.

In sechs Sitzungen zwischen März und September 2013 haben die Kommissionsmitglieder über Eckpunkte und Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept insbesondere im Spannungsfeld von Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft und den Anforderungen des Umweltschutzes diskutiert. Die Anforderungen, die nach Auffassung der Kommissionsmitglieder ein Luftverkehrskonzept des Bundes erfüllen sollte, welches zu Beginn der neuen Legislaturperiode erarbeitet werden sollte, finden sich im nun vorgelegten Ergebnisbericht der Kommission.

Kommissionsergebnis zur Erarbeitung eines uftverkehrskonzept

Orth Kluth berät Photon Technology International, Inc. und PhotoMed GmbH beim Verkauf ihrer Assets

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Die Gruppe um die Photon Technology International, Inc. aus USA (PTI) einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen in Deutschland (PhotoMed GmbH), Kanada und Großbritannien ist ein führender Entwickler, Hersteller und Verkäufer von Techniken und Ausrüstungen für Industrie und Forschung im Bereich der Fluoreszens-Spektroskopie.

Im Wege eines Asset Deals hat die PTI Gruppe ihre Unternehmen nun an die weltweit tätige HORIBA Gruppe verkauft, die eine Vielfalt an Messgeräten und Systemen unter anderem für die Bereiche Umwelttechnik, Medizintechnik, Halbleiter und Scientific anbietet.

Orth Kluth hat den gesamten Verkaufsprozess im Hinblick auf die deutschen Aktivitäten der PTI Gruppe betreut.

Berater Orth Kluth: Dr. Christian Meyer (Federführung, Corporate/M&A), Carolin Bergermann (Immobilienrecht), Thomas Krahwinkel (Arbeitsrecht), Tim Christian Giesselmann (Corporate/M&A).

Dywidag-Systems International kauft Schaum-Chemie Mikolów

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DSI hat einen Vertrag zur vollständigen Übernahme der Anteile an Schaum-Chemie Mikolów, Polen unterzeichnet. Der Vertrag schließt auch das gesamte geistige Eigentum der Schaum-Chemie-Gruppe für Anwendungen im Bergbau mit ein.

Orth Kluth hat Dywidag-Systems International beraten.

Berater auf Seiten Orth Kluth Rechtsanwälte: Dr. Lars Karsten, Dr. Christian Meyer, Dr. Peter Kluth


GEA Group Aktiengesellschaft veräußert Geschäftsbereich Heat Exchangers

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Die GEA Group Aktiengesellschaft hat ihren Geschäftsbereich Heat Exchangers an von Triton beratene Fonds verkauft. Der Kaufvertrag wurde heute unterzeichnet. Der Verkauf basiert auf einem Enterprise Value von rund 1,3 Mrd. Euro. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden.

Orth Kluth hat neben Hengeler Mueller die GEA Group Aktiengesellschaft bei der Transaktion beraten.

Berater auf Seiten Orth Kluth Rechtsanwälte: Dr. Lars Karsten, Boris Körner, Dr. Kai-Michael König, Dr. Christina Cannistra, Dr. Tim Christian Gießelmann

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Dr. Lars Karsten

 

Air Liquide Deutschland GmbH veräußert die Cryotherm GmbH & Co. KG

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Die Air Liquide Deutschland GmbH hat sämtliche Anteile an der Cryotherm GmbH & Co. KG, Kirchen/Sieg (Cryotherm) veräußert. Erwerber sind das Management der Cryotherm nebst weiteren Investoren. Cryotherm ist ein in Europa führender Full-Service-Spezialist für vakuumsuperisolierte Behälter und Leitungen für tiefkalt-verflüssigte (cryogene) Gase wie Stickstoff, Argon, Wasserstoff und Helium.

Orth Kluth hat den Verkaufsprozess auf Seiten der Air Liquide Deutschland GmbH rechtlich betreut.

Berater Orth Kluth: Dr. Christian Meyer (Federführung, Corporate / M&A), Dr. Peter Kluth und Boris Körner (beide Corporate / M&A), Timo Nossek (Finance)

Orth Kluth berät Drössler wegen Hybridturm-Lieferungen für neue Nordex-Windturbinen

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Der weltweit agierende Konzern Nordex setzt bei der Lieferung von Hybridtürmen für die Windenergieanlage Nordex N117-2400 auf die Innovationskraft der DrösslerGroup als einen von zwei gleichberechtigten Lieferanten. Die neu entwickelte IEC-3-Turbine zeichnet sich durch einen Rotordurchmesser von 117m und eine bestrichene Rotorfläche von 10.715m² aus. Der Hybridturm aus Beton und Stahl misst knapp 141m und wird in patentierter Kletterbauweise errichtet.

Orth Kluth hat Drössler bei den Verhandlungen des Rahmenliefervertrages mit Nordex begleitet. Der Prototyp der neuen Windenergieanlage Nordex N117-2400 wurde inzwischen in der Nähe von Augsburg in Betrieb genommen.

Berater Orth Kluth: Dr. Frank Wältermann (Commercial), Dr. Hans-Gert Bovelett (Baurecht).

Orth Kluth berät L.B. Foster Gruppe

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Die L.B. Foster Gruppe mit Hauptsitz in Pittsburgh hat den Kompetenzbereich Fahrwegoptimierung (FWO) von der Balfour Beatty Rail GmbH erworben.

L.B. Foster ist der weltweit führende Anbieter von Lösungen zur Verschleiß- und Geräuschminimierung in der Bahnindustrie.

Orth Kluth hat den Kaufprozess auf Seiten der L.B. Foster Gruppe rechtlich betreut.

Berater Orth Kluth: Dr. Christina Cannistra (Federführung, Corporate / M&A), Boris Körner (Corporate / M&A), Dr. Simon-Grosse-Brockhoff (Arbeitsrecht), Dr. Frank Wältermann (Commercial), Natalie Ott (Commercial), Nico Aschner (Commercial), Elisaveta Breckheimer (IP), Carolin Bergermann (Immobilienrecht)

vedisys AG gewinnt mit Dr. Christian Meyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied

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Im Rahmen eines Organhaftungsverfahrens hat die vedisys AG ein ehemaliges Vorstandsmitglied auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen. Sowohl das Landgericht Darmstadt als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gaben der Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen das ehemalige Vorstandsmitglied vollumfänglich statt.

Orth Kluth Rechtsanwälte hat die Gesellschaft sowohl im Rahmen der Vorbereitung der Inanspruchnahme als auch in dem gerichtlichen Verfahren vertreten.

Berater Orth Kluth: Dr. Christian Meyer (Federführung), Natalie Ott

Orth Kluth erzielt Vergleich im Verfahren von Conergy gegen Roth & Rau

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Düsseldorf, 23.12.2014

Die Roth & Rau AG beendet mit Unterstützung von Orth Kluth das von der Conergy SolarModule GmbH & Co. KG eingeleitete Verfahren auf Zahlung von ca. EUR 225 Mio. und Feststellung weiterer Schäden. Der Vergleich sieht für Roth & Rau lediglich die Zahlung von EUR 2,5 Mio. vor. Im Gegenzug erfolgt die Enthaftung einer von Roth & Rau gestellten Bürgschaft über EUR 6,148 Mio. Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt Conergy SolarModule.

Hintergrund des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg sind Differenzen der Parteien im Zusammenhang mit der Abwicklung eines bereits 2006 geschlossenen Vertrages über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier Zellfertigungslinien für den Neubau des Produktionsstandort der Conergy SolarModule in Frankfurt/Oder.

Mit der Beendigung des Verfahrens kann die Roth & Rau nun das operativ bereits in 2009 fertig gestellte Projekt final abschließen. Außerdem entfällt mit diesem Vergleich eine erhebliche Belastung, die der Prozess hinsichtlich der Finanzierung und Restrukturierung des Unternehmens im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Meyer Burger Gruppe bislang dargestellt hat.

Berater Orth Kluth:

Dr. Peter Kluth (Federführung, Prozessführung), Dr. René Runte, Timo Nossek, Dafni Nikolakudi (Bau- und Anlagenbau), Dr. Julius Böckmann (Prozessführung), Dr. Frank Wältermann (Insolvenzrecht)

Inhouse Roth & Rau: Katja Tavernaro (Senior Legal Counsel)

Weitere Beteiligte:

Prozessbevollmächtigte Conergy: Huth Dietrich Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Insolvenzverwalter Conergy: Dr. Sven-Holger Undritz, White Case, Hamburg
Landgericht Hamburg: 23. Zivilkammer

Hintergrund:

Orth Kluth berät und vertritt die Roth & Rau AG bereits seit dem Jahr 2007 u. a. im Zusammenhang mit weltweiten Anlagenbauprojekten in der Photovoltaik. In Bezug auf das hiesige Projekt hat Orth Kluth seine Mandantin Roth & Rau bereits projektbegleitend beraten und die Versuche einer außergerichtlichen Streitbeilegung begleitet. Nach Klageerhebung erstreckte sich der Beratungsumfang neben der Prozessführung auch auf verfahrensbegleitende, kapitalmarktrechtliche Themen.

Rückfragen bitte an Dr. Peter Kluth

 

 

Zur JUVE – Meldung

 

 

Orth Kluth gewinnt für Boquoi Handels oHG (bofrost*-Gruppe) gegen französischen Telekommunikationsriesen Free SAS Markenverfahren „bofrost* free“

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Dr. Philipp Mels und Dr. Ulla Kelp, LL.M. können für bofrost*-Gruppe Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Spanien erfolgreich beenden.

Der französische Telekommunikationsriese Free SAS hat mit Widerspruch und Beschwerde vergeblich versucht, die Eintragung der Gemeinschaftsmarke „bofrost* free“ zu verhindern. Die von Orth Kluth vertretene Boquoi Handels oHG konnte sich in der markenrechtlichen Auseinandersetzung vor dem HABM durchsetzen. Die Marke „bofrost* free“ ist zwischenzeitlich eingetragen worden. Das Amtsverfahren ist damit abgeschlossen. Eine Klage zum Europäischen Gericht wurde von der Free SAS nicht eingereicht.

Berater und Vertreter für Orth Kluth: Dr. Philipp Mels und Dr. Ulla Kelp, LL.M.


Orth Kluth berät die Willenbrock-Gruppe beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft Willenbrock Arbeitsbühnen GmbH & Co. KG an die Gerken-Gruppe

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Die Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH mit Sitz in Bremen ist Vertragshändler der Linde Material Handling GmbH, Europas größtem Hersteller von Gabelstaplern und Lagertechnik, die seit Januar 2014 74 % der Gesellschaftsanteile an der Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH hält. Neben dem Vertrieb von Gabelstaplern aller Größen und Tragkraftklassen bietet das Unternehmen als Logistikdienstleister ein Komplettpaket von Lösungen rund um den Gabelstapler- und Lagertechnik-Fuhrpark an. Die Willenbrock-Gruppe beschäftigt im Großraum Bremen und Hannover knapp 500 Mitarbeiter.

Die Gerken-Gruppe aus Düsseldorf ist einer der führenden Arbeitsbühnenvermieter in Europa und weltweit führend im Bereich der Großgeräte über 60 Meter Arbeitshöhe.

Mit dem Verkauf der Willenbrock Arbeitsbühnen GmbH & Co. KG konzentriert sich die Willenbrock-Gruppe stärker auf ihre Kernkompetenzen als Anbieter von Linde-Flurförderzeugen und intralogistischen Komplett-Dienstleistungen und legt den strategischen Fokus auf die Staplersparte.

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Orth Kluth hat den gesamten Verkaufsprozess auf Seiten der Willenbrock-Gruppe betreut. Die Gerken Beteiligungs GmbH wurde durch Noerr LLP, Frankfurt vertreten.

Berater Orth Kluth: Dr. Kai-Michael König (Federführung, Corporate/M&A), Dr. Philipp Mels (IP/IT), Carolin Bergermann (Immobilienrecht), Associate: Dr. Tim Christian Gießelmann (Corporate/M&A)

 

 

Rocklegende bei Orth Kluth

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Orth Kluth verhandelt erfolgreich neuen Plattenvertrag für „The Lords“

Nach 55 Jahren Musikhistorie haben “The Lords” ihren neuen Plattenvertrag mit Orth Kluth unter Dach und Fach gebracht. Das neue Album „Now more than Ever“ erscheint voraussichtlich im März 2015. Und auch für die Bühne setzt die Band auf Orth Kluth: Verträge über das Booking sind bereits in Verhandlung.

Beraterin Orth Kluth: Dr. Ulla Kelp, LL.M.

 

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Erfolgreiche Vertragsunterzeichnung bei Orth Kluth: Leo Lietz, Hans Derer (7us media group), Philippe Seminara, Dr. Ulla Kelp (Orth Kluth), Bernd Zamulo und Jupp Bauer (v. links)

© Foto: Lisa Breckheimer, Orth Kluth Rechtsanwälte PartG mbB

 

Scholz & Friends Düsseldorf GmbH erfolgreich mit Orth Kluth vor Gericht

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Dr. Philipp Mels und Elisaveta Breckheimer (Orth Kluth) haben für die Scholz & Friends Düsseldorf GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich die Klage wegen angeblicher Forderungen der Insolvenzverwalterin der PICTORION das Werk GmbH abwehren können.

Nach bereits erfolgloser Klage gegen die Vodafone D2 GmbH hatte die Insolvenzverwalterin der PICTORION das Werk GmbH nunmehr versucht, angebliche noch offene Zahlungsansprüche gegen die Scholz & Friends Düsseldorf GmbH durchzusetzen. Die von Orth Kluth vertretende Scholz & Friends Düsseldorf GmbH konnte bereits durch Vortrag im Rahmen der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung die Unschlüssigkeit der Klage darlegen und so die Klagerücknahme durch die Klägerin erreichen.

Berater und Vertreter für Orth Kluth: Dr. Philipp Mels und Elisaveta Breckheimer

Media World GmbH verteidigt mit Orth Kluth erfolgreich die journalistische Berichterstattung und die Panoramafreiheit

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Dr. Philipp Mels und Elisaveta Breckheimer (Orth Kluth) haben für die Media World GmbH erfolgreich eine Klage abwehren können, die auf die Unterlassung der Berichterstattung über ein Gebäude sowie auf Unterlassung der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos von fremdem Eigentum (Haus mit Grundstück) gerichtet war.

Nach einem Zeitungsartikel mit Fotos über eine historische Mühle waren die Media World GmbH als Herausgeberin sowie der Fotograf und der Autor des Artikels von dem Eigentümer auf Unterlassung jeglicher Berichterstattung, Fotoerstellung sowie Fotoveröffentlichung vor dem Landgericht Koblenz verklagt worden. Der Kläger sah sich durch den Artikel und die beigefügten Fotos verletzt und berief sich dabei u.a. auf das Urheberrecht, das Eigentumsrecht sowie auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Orth Kluth hat alle drei Beklagten vertreten und konnte das Gericht überzeugen, dass sowohl die Berichterstattung als auch die Fotoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung in der Zeitung rechtmäßig waren, sodass die Klage in Gänze zurückgewiesen wurde.

Neben der Prüfung der Zulässigkeit journalistischer Berichterstattung unter Verwendung von teilweise doppeldeutigen oder negativen Äußerungen über fremdes Eigentum, spielte in diesem Fall auch die Zulässigkeit von Fotoaufnahmen von fremden Gebäuden eine wichtige Rolle. Ganz besonders wirkte sich hier die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Panoramafreiheit und zur Zulässigkeit von Fotoaufnahmen fremden Eigentums aus.

Berater und Vertreter für Orth Kluth: Dr. Philipp Mels (Federführung, Prozessführung) und Elisaveta Breckheimer (Prozessführung)

 

Orth Kluth berät Tyrol Equity AG bei Verkauf der BBS GmbH

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Ein Investorenkonsortium unter Führung der Tyrol Equity AG hat am 02.06.2015 einen Vertrag über den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an der BBS GmbH unterzeichnet. Die BBS GmbH ist ein führender Hersteller von high-performance Alugussrädern mit einem Umsatz von EUR 70 Mio. und ca. 430 Mitarbeitern. Käuferin ist die NICE Holdings-Gruppe, ein börsennotierter koreanischer Industriekonzern.

Die Verkäufer hatten das Unternehmen BBS im Jahre 2012 aus der Insolvenz erworben und seitdem erfolgreich saniert. Sie bleiben an dem Unternehmen weiterhin als Minderheitsgesellschafter beteiligt. Die Transaktion wird voraussichtlich in den nächsten Monaten vollzogen.

Berater Tyrol Equity AG

Orth Kluth Rechtsanwälte: Boris Körner, Dr. Kai-Michael König (beide Federführung, M&A Düsseldorf), Dr. Tim Giesselmann, Rick Marleaux (beide M&A Düsseldorf)

hww hermann wienberg wilhelm: Florian Schiermeyer (Restrukturierung, München)

Berater Nice Holdings

Hoffmann Böttger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Martin Böttger (M&A, München)

Yulchon Attorneys-at-law: Tehyok Daniel Yi (M&A, Seoul, Republik Korea)

Hintergrund: Orth Kluth berät und vertritt die Tyrol Equity AG regelmäßig in Transaktionen seit dem Jahr 2011, damals beim Verkauf der Suspa-Gruppa an Andlinger.

 

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